Für den Videokurs KI-Kompetenz, das Zusatzmodul und das Nachweispaket. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen.
Fassung vom 8. September 2026
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über den Videokurs KI-Kompetenz, das Zusatzmodul für Verantwortliche, das Vorlagenpaket und die Teilnahmebestätigungen zwischen Jörg Schröder, Hochemmericher Straße 147, 47441 Moers (im Folgenden „Anbieter“) und dem Besteller.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt kein Vertrag zustande.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn der Anbieter ihnen in Textform ausdrücklich zustimmt. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(1) Der Basiskurs umfasst zwölf Kapitel mit einer Gesamtlänge von rund einer Stunde. Das Zusatzmodul für Geschäftsführung und Verantwortliche umfasst vier Kapitel mit rund 32 Minuten. Die Wiedergabe erfolgt über die Plattform Memberspot.
(2) Zum Leistungsumfang der Teampakete gehört ein Vorlagenpaket aus KI-Nutzungsrichtlinie, KI-Inventar als Tabelle, Schulungsplan nach Rollen und Kenntnisnahme-Formular.
(3) Für jeden Teilnehmer, der alle Lektionen abgeschlossen hat, stellt der Anbieter eine Teilnahmebestätigung als PDF mit laufender Nummer und Prüfcode aus. Der Besteller erhält zusätzlich eine Übersicht über den Bearbeitungsstand.
(4) Der Kurs enthält keine Lernerfolgskontrolle, keine Prüfung und keine Bewertung von Teilnehmerleistungen. Ein Anspruch auf inhaltliche Rückfragen, auf Betreuung oder Überwachung des Lernfortschritts oder auf fachliche Beratung zu den Kursinhalten besteht nicht und wird ausdrücklich nicht eingeräumt.
(5) Der Anbieter leistet technische Hilfe bei Zugang und Wiedergabe, also bei Zugangsdaten, Freischaltung und Abspielproblemen. Diese Hilfe ist keine inhaltliche Betreuung im Sinne von Absatz 4.
(6) Die Inhalte vermitteln allgemeine Information. Sie sind keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Mit dem Absenden des Bestellformulars gibt der Besteller ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder die Zugänge freischaltet.
(3) Der Besteller versichert mit der Bestellung, dass er für sein Unternehmen und nicht als Verbraucher bestellt. Der Anbieter kann dafür einen Nachweis verlangen und die Bestellung ablehnen, wenn Zweifel bestehen.
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt auf Rechnung, fällig innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
(3) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, kann der Anbieter Verzugszinsen nach § 288 Absatz 2 BGB und die Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB verlangen und die Zugänge bis zum Ausgleich sperren. Bereits ausgestellte Teilnahmebestätigungen bleiben davon unberührt.
(4) Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) Der Anbieter richtet die Zugänge innerhalb eines Werktags ein, nachdem der Vertrag geschlossen und die Teilnehmerliste eingegangen ist.
(2) Ein Platz gilt für eine namentlich benannte Person. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht geteilt oder gemeinsam genutzt werden.
(3) Scheidet ein Teilnehmer aus dem Unternehmen des Bestellers aus, kann der Platz auf eine andere Person umgeschrieben werden, solange für den ausgeschiedenen Teilnehmer noch keine Teilnahmebestätigung ausgestellt wurde. Ein bereits genutzter und abgeschlossener Platz ist verbraucht.
(4) Der Zugang ist zeitlich nicht befristet. Es gibt kein Abonnement, keine Plattformgebühr und keine Mindestlaufzeit. Der Anbieter kann den Betrieb der Kursplattform mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende in Textform beenden. In diesem Fall bleiben die bereits ausgestellten Teilnahmebestätigungen und die Dateien des Vorlagenpakets beim Besteller. Ein Anspruch auf Herausgabe der Videodateien besteht nicht.
(5) Aktualisiert der Anbieter Kursinhalte, erhält der Besteller diese Aktualisierungen für zwölf Monate ab Freischaltung der Zugänge ohne Aufpreis. Nach Ablauf dieser zwölf Monate bleibt der zuletzt bereitgestellte Stand dauerhaft abrufbar. Weitere Aktualisierungen sind dann Gegenstand der kostenpflichtigen Verlängerung nach Absatz 6. Neue Teilnahmebestätigungen zu einer aktualisierten Fassung gehören in keinem Fall zum Aktualisierungsanspruch.
(6) Die jährliche Auffrischung mit aktualisiertem Kurs und neuen Teilnahmebestätigungen ist ein eigenes, freiwilliges Angebot. Sie verlängert sich nicht automatisch und wird nicht automatisch abgerechnet.
(1) Grundlage der Bestätigung ist der in der Plattform aufgezeichnete Abschluss aller Lektionen des jeweiligen Kurses.
(2) Die Teilnahmebestätigung bestätigt die Teilnahme am Videokurs. Sie ist ausdrücklich keine akkreditierte Personenzertifizierung, kein staatlich anerkannter Abschluss und kein behördlicher Nachweis. Eine solche Zertifizierung ist für Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 nicht vorgesehen.
(3) Ob die Maßnahme im Einzelfall genügt, beurteilt die zuständige Behörde anhand der Umstände des Betriebs. Der Anbieter sichert weder ein bestimmtes Ergebnis einer behördlichen Prüfung noch die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht zu.
(1) Der Besteller erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Inhalte im eigenen Betrieb zu nutzen.
(2) Untersagt sind das Aufzeichnen, Herunterladen, Vervielfältigen, öffentliche Wiedergeben und Weitergeben der Videos, das Weitergeben von Zugangsdaten sowie die Verwendung der Inhalte zum Trainieren von KI-Systemen.
(3) Die Dokumente des Vorlagenpakets darf der Besteller für den eigenen Betrieb anpassen und dort verwenden. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere eine entgeltliche, ist untersagt.
(4) Bei einem erheblichen Verstoß gegen diesen Paragrafen kann der Anbieter die betroffenen Zugänge sperren. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Die Kursplattform wird von einem Dienstleister betrieben. Der Anbieter schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen beim Dienstleister und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters begründen keinen Mangel, solange der Zugang insgesamt in zumutbarem Umfang möglich bleibt.
(1) Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB steht nur Verbrauchern zu. Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmen richtet, besteht kein Widerrufsrecht.
(2) Unabhängig davon nimmt der Anbieter eine Bestellung ohne Angabe von Gründen zurück, solange die Zugänge noch nicht freigeschaltet sind. Eine Mitteilung in Textform an js@joergschroeder.eu genügt. Einzelheiten stehen unter Widerruf und Rücknahme.
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Freischaltung der Zugänge. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Bußgelder, behördliche Maßnahmen oder Ansprüche Dritter, die den Besteller treffen, weil er aus den Inhalten oder den Vorlagen falsche Schlüsse für seinen Betrieb gezogen hat.
(4) Die Beschränkungen dieses Paragrafen gelten auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Wie der Anbieter mit personenbezogenen Daten umgeht, steht in der Datenschutzerklärung.
(2) Für die Teilnehmer verarbeitet der Anbieter Name, dienstliche E-Mail-Adresse und den Bearbeitungsstand. Der Besteller stellt sicher, dass er diese Daten übermitteln darf und dass er seine Teilnehmer entsprechend informiert.
(3) Soweit der Anbieter Teilnehmerdaten im Auftrag des Bestellers verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO. Der Anbieter stellt auf Anfrage ein Muster bereit.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Anbieter: Jörg Schröder, Hochemmericher Straße 147, 47441 Moers. Vollständige Angaben im Impressum.